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Forum: German Forum

Topic: Musik verwenden
Ich möchte gerne tiktok livestreams mit songs aus den 70 er 80 er Jahren spielen. Aber die sind alle Gema geschützt was kann ich nun tun um mir so eine gema lizenz zu kaufen?
 

Posted 3 days ago @ 6:51 pm
Die GEMA unterscheidet nicht zwischen alter oder neuer Musik.
Sobald ein Titel urheberrechtlich geschützt ist – was bei fast allen veröffentlichten Songs der Fall ist – fallen bei öffentlichen Aufführungen GEMA‑Gebühren an. Zuständig dafür ist in der Regel der Veranstalter bzw. Betreiber der Location.

Wie das bei Plattformen wie TikTok oder ähnlichen Diensten aussieht, hängt davon ab, ob die Plattform entsprechende Lizenzverträge abgeschlossen hat. Twitch war hier eine Ausnahme, weil es zeitweise ein Abkommen gab, bei dem Amazon einen Teil der GEMA‑Kosten übernommen hat. Wie lange und in welchem Umfang das heute noch gilt, liegt bei Twitch.

Wichtig ist außerdem, dass die Musik, die man als DJ nutzt, legal erworben wurde. Viele moderne Download‑Portale sind in dieser Hinsicht nicht optimal, weil die Nutzungsrechte nicht immer klar formuliert sind.

Meine eigene Sammlung stammt noch aus meiner Resident‑Zeit und wurde regulär gekauft.

Ein Tipp: Auf eBay oder Flohmärkten findet man oft ältere CDs oder Sammlungen (z. B. 70er/80er‑Compilations). Wenn man die Originale besitzt, darf man für den DJ‑Einsatz auch eine private Sicherungskopie nutzen – das ist im Rahmen des deutschen Urheberrechts erlaubt.

In der Praxis wurde bei meinen Auftritten zwar häufig über die GEMA gesprochen, aber nie nach der Herkunft der einzelnen Musikdateien gefragt.

Ich habe außerdem viele FLAC‑Dateien aus legalen Quellen wie Beatsource, DJ City, ZIPDJ usw. Woher ein einzelner Track nach Jahren stammt, lässt sich oft kaum noch nachvollziehen. Ich hebe deshalb die Kaufbestätigungen per E‑Mail nach Jahrgängen sortiert auf – das reicht als Nachweis völlig aus.

Grundsätzlich gilt: Sollte es jemals zu einer Prüfung kommen, müsste man mir eine Urheberrechtsverletzung nachweisen, nicht umgekehrt. In über 35 Jahren DJ‑Tätigkeit wurde ich allerdings noch nie nach einem solchen Nachweis gefragt.



 

Nur der Vollständigkeit halber:
Wenn Kopien öffentlich abgespielt werden, ist eine Lizenzgebühr fällig (ca. 80 € pro Jahr für 500 Kopien, Voraussetzung, man besitzt die Originale).
Und bitte jetzt keine Diskussionen über Kontrollen, Sinn und Zweck usw., das sind GEMA-Vorgaben und Diskussionen hierüber gehören eigentlich nicht hierher.
 

Google half:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/dj
Trifft für DE zu.

gerdio wrote :
Und bitte jetzt keine Diskussionen über Kontrollen, Sinn und Zweck usw., das sind GEMA-Vorgaben und Diskussionen hierüber gehören eigentlich nicht hierher.
Das wäre schön!